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Campingplatzordnung

Diese Platzordnung wird dir bei deiner Ankunft ausgehändigt und ist im Empfangsbüro ausgehängt. Mit dem Betreten des Feriendorfs akzeptierst du diese Ordnung sowie die Buchungsbedingungen in vollem Umfang.

  1. CHECK-IN

Für den Zutritt und den Aufenthalt im Feriendorf ist die Registrierung jeder einzelnen Person obligatorisch. Bei der Ankunft muss jeder Gast einen Ausweis für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung vorlegen. Bitte überprüfe die Richtigkeit der Daten und melde Unstimmigkeiten oder Änderungen umgehend. Jeder Gast erhält ein Identifikationsarmband, das während des gesamten Aufenthalts getragen, auf Verlangen des Kontrollpersonals vorgezeigt und bei der Abreise zurückgegeben werden muss.

Sollte bei einer Kontrolle eine höhere Personenanzahl als angegeben festgestellt werden, berechnet die Direktion ab dem Tag der Registrierung den Tagessatz zuzüglich eines Aufschlags von 100 % für jede nicht angemeldete Person; darauf folgt der Verweis der gesamten Familie aus dem Feriendorf.

  1. BESUCHER

Der Zugang zum Feriendorf für externe Tagesgäste ist nur nach vorheriger Anfrage und Genehmigung durch die Rezeption gestattet. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Einhaltung der maximal zulässigen Kapazität zu gewährleisten; daher kann der Zutritt verweigert werden. Sofern genehmigt, müssen Besucher von Gästen des Waikiki Camping Village am Eingang einen Ausweis hinterlegen. Besuche sind nur bis 20:00 Uhr und nur nach Genehmigung durch die Direktion gestattet. Bei einem Aufenthalt von mehr als 60 Minuten wird der laut Preisliste vorgesehene Tarif fällig. Besucher müssen das Feriendorf bis spätestens 22:00 Uhr desselben Tages verlassen. Die Einfahrt mit dem Auto ist nicht gestattet. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass seine Besucher ordnungsgemäß angemeldet sind, und haftet für deren Verhalten während des Aufenthalts im Feriendorf.

  1. MINDERJÄHRIGE

Minderjährige müssen während des gesamten Aufenthalts in Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten sein und bei diesen wohnen. Diese sind für die Einhaltung der Platzordnung verantwortlich. Die Nutzung der Einrichtungen und Sanitäranlagen muss immer unter Aufsicht eines Erwachsenen erfolgen. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften direkt für das Verhalten der Minderjährigen.

  1. UNTERKÜNFTE

Der Inhaber des Aufenthalts ist verpflichtet, den Zustand und die Vollständigkeit des Inventars in der Unterkunft zu überprüfen; etwaige Mängel müssen der Rezeption umgehend gemeldet werden, damit die notwendigen Instandsetzungen durchgeführt werden können. Der Inhaber haftet für das Inventar und ist bei Beschädigung oder Verlust zu Schadenersatz verpflichtet.

Aus organisatorischen Gründen kann die Zuweisung einer bestimmten Unterkunftsnummer nicht garantiert werden; eine Unterkunft der gebuchten Kategorie wird jedoch in jedem Fall zugesichert.

Die Direktion behält sich das Recht vor, die Zuweisung auch vor der Ankunft ohne Vorankündigung zu ändern. In den Wohneinheiten ist die Haltung von Tieren nicht gestattet (außer im Bereich PET VILLAGE), auch nicht gelegentlich oder vorübergehend und auch dann nicht, wenn sie außerhalb der Räumlichkeiten gehalten werden. Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen/Wohnmobilen zwischen den Unterkünften ist untersagt.

  1. STELLPLÄTZE

Auf jedem Stellplatz ist nur ein Wohnmobil oder alternativ ein Wohnwagen mit einem einzigen Fahrzeug (Auto oder Motorrad) erlaubt. Tiere sind auf den Stellplätzen nicht gestattet. Die Stellplätze sind abgegrenzt und nummeriert: Die gesamte Ausrüstung, einschließlich des Fahrzeugs, muss innerhalb der zugewiesenen Grenzen platziert werden. Dabei sind angemessene Abstände zu den Nachbarbereichen einzuhalten, um den freien Durchgang, den einfachen Zugang zu den Versorgungsanschlüssen und die Sicherheit im Notfall zu gewährleisten. Jeder Stellplatz verfügt über nur einen Stromanschluss. Einmal zugewiesene Plätze dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung der Direktion gewechselt werden. Es ist nicht erlaubt, den Stellplatz lediglich mit Möbeln oder Fahrzeugen (Stühle, Tische, Autos, Fahrräder usw.) zu belegen. Aus hygienischen Gründen muss der Camper den zugewiesenen Platz stets sauber und ordentlich halten. Die Installation von seitlich geschlossenen Vorzelten, Zelten oder Abdeckplanen ist nicht gestattet. Die eigene Ausrüstung (Markisen, Sonnenschutz, an den Seiten offene Vorzelte) darf ausschließlich am Boden und/oder am eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen verankert werden. In keinem Fall dürfen Pflanzen oder Strukturen des Feriendorfs dafür genutzt werden.

  1. VERBOTE UND SICHERHEIT

Es ist strengstens VERBOTEN:

  • in den Wohneinheiten, den Sanitäranlagen und den öffentlichen Räumen im gesamten Feriendorf zu rauchen, gemäß Art. 51 des Gesetzes Nr. 3 vom 16.01.2003;
  • Kraftstoffe oder brennbare Substanzen jeglicher Art mitzuführen;
  • Zäune jeglicher Art zu errichten. Unbefugte Bauten werden ohne Vorankündigung entfernt;
  • Pflanzen oder Einrichtungen des Feriendorfs zu beschädigen;
  • Löcher oder Gräben zu graben;
  • FEUER anzuzünden und jegliche Art von offener Flamme (Kerzen, Räucherspiralen usw.) zu verwenden;
  • elektrische Anlagen zu manipulieren sowie elektrische Kabel mit Glühbirnen oder anderen Geräten außerhalb der Unterkünfte zu verwenden und/oder aufzuhängen;
  • Schusswaffen jeglicher Art und andere gefährliche Gegenstände in den Campingplatz einzubringen;
  • den POOLBEREICH während der Schließzeiten zu betreten. Der Zugang zum Poolbereich ist nur barfuß über die Fußwaschanlage gestattet.
  • ZELTE jeglicher Größe in der Nähe der Unterkünfte oder in anderen Bereichen des Feriendorfs, einschließlich des Strandes, aufzustellen;
  • SEILE in Kopfhöhe zu spannen oder Planen bzw. andere Abdeckungen an den Bäumen zu befestigen;
  • Fahnen, Plakate oder anderes Material auszuhängen, das die Gefühle anderer verletzen könnte.
  • In Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften ist die Verwendung von Gas-, Holz- und/oder Holzkohlegrills verboten. Es ist ausschließlich die Nutzung von Elektrogrills gestattet.
  1. FAHRZEUGE

Für die Ruhe und Sicherheit aller wird empfohlen, das Auto nicht für Fahrten innerhalb des Feriendorfs zu benutzen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.

Während der Nachtstunden (24:00 bis 07:00 Uhr) ist das Fahren verboten.

Es ist verboten, Fahrzeuge in der Nähe des Restaurants oder außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen zu parken.

  1. RUHEZEITEN

Von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 24:00 bis 07:00 Uhr ist absolute Ruhe einzuhalten. Zu jeder Tageszeit bitten wir darum, Geschrei, störenden Lärm und jedes andere Verhalten zu vermeiden, das andere Camper belästigen könnte. Radio- und Fernsehgeräte sind nur in angemessener Lautstärke zu betreiben und von 24:00 bis 07:00 Uhr verboten.

  1. WERTSACHENAUFBEWAHRUNG

Obwohl eine ständige Überwachung des Feriendorfs gewährleistet ist, übernimmt die Direktion keine Haftung für Diebstähle oder Verluste.

JEDER GAST IST VERPFLICHTET, SEINE EIGENEN GEGENSTÄNDE SELBST ZU BEAUFSICHTIGEN.

Wir empfehlen daher, auf persönliche Gegenstände zu achten und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Geld und Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt in den Wohneinheiten oder in Wohnmobilen/Wohnwagen gelassen werden. Im Feriendorf gefundene Gegenstände müssen bei der Polizei oder der Direktion abgegeben werden, damit sie dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden können.

  1. UMWELTSCHUTZ
  • In unserem Feriendorf wird Mülltrennung praktiziert. Auf dem gesamten Gelände gibt es Wertstoffinseln und zahlreiche Abfalleimer: Wir bitten unsere Gäste, diese korrekt zu nutzen und so zum Umweltschutz beizutragen.
  • Sanitäranlagen, Waschbecken und Duschen müssen nach dem Gebrauch so hinterlassen werden, wie man sie selbst vorfinden möchte.
  • Es ist verboten, kochende Flüssigkeiten oder Abfälle auf den Boden zu schütten. Ebenso ist das Entsorgen von Abwasser in den Schacht der Trinkwassersäulen untersagt.
  • Es ist verboten, sich an den Zapfstellen der Stellplätze zu waschen oder Geschirr und Wäsche außerhalb der dafür vorgesehenen Becken zu reinigen.
  • Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Spülbecken gewaschen werden.
  • Das Waschen von Autos innerhalb des Feriendorfs ist verboten.
  • Wir BITTEN darum, das Wasser nicht unnötig laufen zu lassen, um Verschwendung zu vermeiden.
  1. GEMEINSCHAFTSBEREICHE

Um Ordnung und Sauberkeit zu wahren und allen einen angenehmen Anblick der GEMEINSCHAFTSBEREICHE zu ermöglichen, bitten wir unsere Gäste, folgende Hinweise zu beachten:

– keine Sonnenschirme oder andere Arten von Schattenstrukturen aufstellen

– das Auto nur auf den zugewiesenen Parkplätzen abstellen, die mit der Nummer der eigenen Unterkunft gekennzeichnet sind

– keine Einrichtungsgegenstände aus den Unterkünften (Bänke, Sessel, Tische, Sofas usw.) nach draußen bringen

– zum Trocknen der Wäsche müssen die in den Unterkünften vorhandenen WÄSCHESTÄNDER benutzt werden. In keinem Fall sind alternative Lösungen wie das Aufhängen von Leinen an den Unterkünften, den Strukturen des Feriendorfs oder an Pflanzen erlaubt. Bei Bedarf kann an der Rezeption ein zusätzlicher Wäscheständer angefordert werden.

– Auf dem RASEN der Gemeinschaftsbereiche sind nur Handtücher, Sonnenliegen und Matten erlaubt. Diese müssen, wie alle anderen Gegenstände auch, bei Nichtgebrauch und über Nacht entfernt werden, um die Grünpflege zu ermöglichen.

– HÄNGEMATTEN sind nur zulässig, wenn sie nach unanfechtbarem Ermessen der Direktion und des Personals keine Gefahr darstellen. In keinem Fall dürfen Hängematten an den Strukturen der Unterkunft befestigt werden.

– KEINE Seile an Pflanzen, Pfosten oder andere Stützen binden. Ein gespanntes Seil in beliebiger Höhe stellt eine Gefahr dar und kann, wenn es übersehen wird, schwere Personenschäden verursachen.

Die Direktion behält sich das Recht vor, JEDE AUSRÜSTUNG ändern oder ENTFERNEN zu lassen, auch wenn sie Eigentum des Kunden ist, falls diese das Erscheinungsbild des Feriendorfs stört und/oder nicht den Sicherheitsvorschriften entspricht.

Die Direktion behält sich das Recht vor, Klimaanlagen im Eigentum der Camper ausschalten zu lassen, falls diese eine Ruhestörung verursachen.

  1. ELEKTRISCHE ANLAGE

Die Stromversorgung der Stellplätze beträgt mindestens 6 A und ist für Geräte mit geringem Stromverbrauch ausgelegt. Geräte wie Heizlüfter, Kochplatten, Wasserkocher usw. sind daher nicht erlaubt.

Elektrische Anlage:

– kann jederzeit vom Personal der Direktion kontrolliert werden;

– ein wasserdichtes dreiadriges Kabel mit Erdung (nach CEE-Normen) ist obligatorisch.

  1. HAFTUNG

Die Direktion haftet nicht für Schäden, die durch andere Gäste, Vandalismus, Wetterereignisse und Naturkatastrophen, herabfallende Bäume, Äste oder Zapfen, Feuer, Insekten, Epidemien oder Krankheiten (einschließlich Pflanzenkrankheiten) verursacht werden.

Jede Infektionskrankheit muss der Direktion unverzüglich gemeldet werden.

Wir informieren dich darüber, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig und korrekt erfolgt, unter vollem Schutz der Kundenrechte und insbesondere der Privatsphäre, wie es das Gesetz garantiert. 196/03.

Wer sich über das Verhalten anderer Gäste beschweren möchte, wird gebeten, dies bei der Direktion zu tun, die die entsprechenden Maßnahmen ergreifen wird. Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen, die für Vandalismus, Belästigung oder Verstöße gegen diese Platzordnung verantwortlich sind, des Platzes zu verweisen und dies gegebenenfalls der Polizei zu melden.

Sollte bei einer Kontrolle der Unterkunft oder des Stellplatzes eine höhere Personenanzahl als angegeben festgestellt werden, wird die Direktion die gesamte Gruppe des Feriendorfs verweisen.

Die Nutzung der LADESTATION FÜR ELEKTROFAHRZEUGE und des PADEL-PLATZES ist ausschließlich auf Anfrage an der Rezeption möglich. Diese Dienste sind nicht frei zugänglich.

Die REGELN dieser PLATZORDNUNG enthalten Einschränkungen, die durch ihren Zweck vollauf gerechtfertigt sind: die Schaffung bestmöglicher Bedingungen für ein zivilisiertes Miteinander in einer großen touristischen Anlage.

Wir sind sicher, dass die Einhaltung dieser Ordnung allen unseren geschätzten Gästen einen Urlaub in gegenseitigem Respekt garantiert.

Wir danken für deine Mitarbeit und wünschen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt.

DIE DIREKTION